Pumpenpilgern: Wenn es nicht so traurig wär… Der MDK macht Witze
Kurz vor dem Jahreswechsel, schaffte es meine Krankenkasse mir das Gutachten vom MDK zukommen zu lassen. Nach genauem Studium möchte ich euch einige Passagen nicht vorenthalten. Man könnte fast in schallendes Gelächter ausbrechen, wüsste man dass es sich hierbei um einen Scherz handelt. Dem ist aber nicht so… Die meinen das Ernst.
In meinem letzten Schreiben an meine Krankenkasse hatte ich ja bereits Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme eingelegt und wiedeholt das Gutachten des MDK angefordert, welches mir ja bisher vorenthalten wurde. Denn schliesslich will ich ja genau wissen was der MDK in seinem Gutachten zum Besten gibt.
Ich war ja auf einiges vorbereitet. Aber auf das hier definitiv nicht.Bitte lest euch den Auszug des MDK Gutachtens genau durch und lasst euch jeden Satz auf der Zunge zergehen.Und für die jenigen unter Euch die gerne mitrechnen wollen hier meine aktuellen KHE Faktoren:
1,5 Morgens/Mittags/Abends
40 er Korrektur Regel.
Bitte schreibt mir doch in die Kommentare was euch dazu ein oder auffällt.
Meine Stellungnahme hierzu werde ich in den nächsten Tagen an diesem Post anhängen. Bin gespannt was Ihr endeckt.
Los gehts:
Update – Meine Stellungnahme zum MDK Gutachten
Vielen Dank für Eure Kommentare. Sie zeigen mir das ich mit meiner Sicht der Dinge nicht ganz falsch liege.
Habe mittlerweile erneut der Krankenkasse geschrieben. And it goes a little something like this.
Auszug aus meinem Schreiben an die Krankenkasse:
Stellungnahme zum MDK Gutachten.
Ungeachtet der Tatsache, dass die BKK nicht in der Lage war dem MDK alle von mir eingereichten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, handelt es sich bei diesem Gutachten um ein fachliches Desaster, welches eine schlüssige Argumentation für eine Ablehnung meines Antrages vermissen lässt.
Zunächst sei angemerkt, dass das Gutachten von einer Fachärztin für innere Medizin, Geriatrie und Sozialmedizin erstellt wurde. Eine fachliche Qualifizierung auf dem Gebiet der Diabetologie ist nicht bekannt und kann spätestens nach Lektüre des erstellten Gutachtens ausgeschlossen werden.
Auf den ersten zwei Seiten des Gutachtens beschreibt die Gutachterin des MDK überwiegend den bisherigen Verlauf der ICT und zitiert hier seitenlang wortwörtlich die Dokumentation des behandelnden Arzt Dr. Kissing, ohne jedoch schlüssige Argumente gegen eine Insulinpumpentherapie heraus zustellen.Erst auf der dritten Seite des Gutachtens geht die Gutachterin auf die von mir eingereichten Blutzuckertagebücher ein. Auch hier beschreibt Sie zunächst lediglich die Art und Weise der eingereichten Dokumentation ohne diese jedoch inhaltlich auszuwerten. Zum Teil macht die Gutachterin schlichtweg falsche Angaben, so heisst es in den Gutachten auf Seite 3 :
„ Notiert sind nicht die KE´s bzw. BE´s, sondern die Kohlenhydrate in Gramm.“
Eine Angabe der eingenommenen Mahlzeiten in KE oder BE war zu keinem Zeitpunkt gefordert. Weder seitens der BKK noch von meinem Arzt. Zudem darf ich wohl davon ausgehen dass eine studierte Ärztin in der Lage ist die angegebenen Mengen an Kohlenhydraten (in Gramm) in KE oder BE umzurechnen. Zumal es sich in beiden Fällen um Hilfseinheiten handelt, deren Grundlage ohnehin die Menge an Kohlenhydrate in Gramm ist.
Weiter führt die Gutachterin aus:
„Bolus- und Basalinsulin sind getrennt aufgeführt, indem zum Bolus die Angabe:“Korrektur“ erfolgt.”
Hier hat die Gutachterin offensichtlich das Prinzip einer Tabelle nicht verstanden. Denn Basal und Bolus Insulin sind in der Blutzuckertabelle generell getrennt in eigenen Spalten aufgeführt. Die Angabe „Korrektur“ erfolgte nur zu Einträgen, die entweder reine Korrekturinjektionen oder eine kombinierte Injektion aus Korrektur und Mahlzeitenbolus dokumentieren.
„Eine eindeutige Auftrennung zwischen Korrektur und Basalinsulin zum Essen erfolgt jedoch nicht.“
Diese Feststellung der Gutachterin lässt jegliche Logik vermissen. Das Basalinsulin (aktuell Levemir) spritze ich, gemäss den Vorgaben der ICT Therapie lediglich zweimal täglich, nämlich Morgens und Abends und nicht etwa zu den Mahlzeiten, wie es die Gutachterin zu unterstellen scheint. Offensichtlich sind der Gutachterin die Grundlagen der Basis – Bolus Therapie nicht geläufig oder sie verwechselt hier schlichtweg grundlegende Begriffe.
Im weiteren Verlauf des Gutachtens bezweifelt die Gutachterin die korrekte Umsetzung des vereinbarten Therapieschemas und führt zur Untermauerung ihrer Zweifel folgendes aus.
„… So spritzt der Versicherte bei Einnahme von 60 g Kohlenhydraten am 23.09.13 um 13.09 Uhr 9 IE (bei BZ von 183 mg/dl) und um 21.02 Uhr 10 IE (bei BZ von 135 mg/dl).“
Der hier behaupteten Abweichung vom vereinbarten Therapieschema kann ich nicht folgen. Bei einer Einnahme von 60g Kohlenhydraten entspricht der Mahlzeitenbolus, bei einem vereinbartem BE Faktor von 1,5 exakt 9 IE. Diese habe ich auch ordnungsgemäss zur Mahlzeit gespritzt. Auf eine Korrektur des vorliegenden Ausgangswertes von 183 mg/dl mit 2 IE habe ich auf Grund der zu erwartenden körperlichen Belastungen an diesem Tage verzichtet um eine Unterzuckerung nicht zu begünstigen.
Auch beim Abendessen am selben Tag um 21.02 Uhr gilt ähnliches. Bei einem Ausgangswert von 135 mg/dl und einer Einnahme von 60g Kohlenhydraten, entspricht der abzugebende Mahlzeiten Bolus 9 IE. Inclusive einer Korrektur des Ausgangswertes mit 1 IE beträgt der abzugebende Bolus genau 10 Insulin Einheiten.Hier ist keine Abweichung vom Therapieschema zu erkennen.
Auch dem zweiten Beispiel der Gutachterin mit dem sie versucht ihre Zweifel zu untermaueren, kann ich nicht folgen.
Hier wird ausgeführt:„Am 15.09. wurde um 11 Uhr ein BZ von 288 mg/dl gemessen, für diesen Zeitpunkt ist zusätzlich die Einnahme von 40grKohlenhydraten dokumentiert und die Erläuterung Frühstück. Gespritzt wurden nur 6 IE.“
Hier ist es der Gutachterin anscheinend nicht aufgefallen, dass ich am selben Tag um 10.44 Uhr einen sehr hohen BZ von 347 mg/dl bereits mit 5 IE korrigiert hatte, obwohl auch dieses eindeutig dokumentiert ist. Vor diesem Hintergrund hätte eine erneute Korrektur 15 Min später, also um 11 Uhr, unweigerlich eine Hypoglykämie hervorgerufen. Da der Korrekturbolus von 5 IE (von 10.44 Uhr ) also noch aktiv war, habe ich dementsprechend nur den Mahlzeitenbolus von 6 IE abgegeben. Wo ist hier eine Abweichung vom Therapieschema zu erkennen ?
Im weiteren Verlauf unterschlägt und verwechselt die Gutachterin erneut grundlegende Masseinheiten und erhellt den aufmerksamen Leser des Gutachtens mit folgendem Satz:
„Um 13.42 ist dann Korrektur eingetragen bei BZ von 168 und erneuter Einnahme von 40 mg/dl und Bolusabgabe von 8 IE“
Selbst wenn man wohlwollend davon ausgeht, dass die Gutachterin hier von einem Blutzuckerwert von 168 mg/dl und einer Einnahme von 40g Kohlenhydraten spricht, wäre auch in diesem Fall eine Bolusabgabe von 8 IE absolut korrekt.
Offenbar hat die Gutachterin übersehen dass ab dem 10.8.2013 ein KHE Faktor von 1,5 (morgen/mittags/abends) vereinbart wurde. Dies ist eindeutig in den Blutzuckertagebüchern vermerkt und die Gutachterin selber erwähnt diese Tatsache auf Seite 2 des Gutachtens wie folgt:
„ Das aktuell eingesetzte Therapieschema wird durch den Behandler wie folgt mitgeteilt :
Bolus mit Novorapid mit KHE- Faktor 1,5- 1,5- 1,5 und 40 er Korrekturregel sowie Levemir 11 IE morgens und 12 IE Abends. Ein BZ Ziel wird nicht mitgeteilt.“
Der Gutachterin sind also die aktuellen KHE Faktoren bekannt, dennoch lässt sie diese offenbar ausser Acht, anders lassen sich ihre Ausführungen nicht deuten. Hinsichtlich des nicht mitgeteilten BZ – Ziels, hätte ein Telefonat mit Dr. Kissing hier sicherlich zur Aufklärung beigetragen.
In ihrer abschliessenden Beurteilung führt die Gutachterin dann folgende Punkte an, die einer Genehmigung des Antrages entgegen stehen.
– schlechte Stoffwechseleinstellung
Mit der ICT konnte seit 2008 keine gute Stoffwechseleinstellung erzielt werden. Diese Tatsache und die immer wieder auftretenden Hypoglykämien sind unter anderem der Grund für die Beantragung einer Insulinpumpe.
– Hypoglykämien mit Fremdhilfe sind nicht nachvollziehbar
Hier lagen der Gutachterin nicht alle eingereichten Unterlagen vor. Die von mir eingereichte schriftliche Dokumentation der Hypoglykämien wurde von der BKK nicht an den MDK übermittelt.
– Vereinbartes Dosierschema wird nicht eingehalten
Das Dosierschema wurde sehr wohl eingehalten. Die Gutachterin ist hier offenbar von falschen Voraussetzungen bezüglich der KHE Faktoren ausgegangen. Des weiteren führt sie Argumente an, die rational und fachlich nicht nachvollziehbar sind. Diese Vermutung der Gutachterin ist eindeutig widerlegt ( siehe meine Ausführungen hierzu ).
– Schulung erforderlich
Die Gutachterin sieht auch Anhand der Dokumentation des Diabetologen erneuten Schulungsbedarf und behauptet das eine Schulung geplant war, ich aber ohne Angabe von Gründen nicht teilgenommen habe.
Dies ist nicht korrekt. Richtig ist, dass vor meinem Urlaub im September 2013 mit Dr. Kissing die Teilnahme an einer Insulinpumpenschulung vereinbart wurde. Der genaue Termin hierfür sollte mir noch vor meinem Urlaub genannt werden, was jedoch nicht geschah. Als ich kurz vor meinem Urlaub diesen Termin erfahren wollte, war jedoch die für die Schulungen verantwortliche Diabetesberaterin im Urlaub und es konnte mir bis Dato kein Termin genannt werden.Im Übrigen empfinde ich die Tatsache, dass eine Gutachterin mir als Patient eine intensive Schulung empfiehlt, nachdem sie an mehreren Stellen in diesem Gutachten ihre fachliche Inkompetenz eindrucksvoll unter Beweis stellte, als eine Unverschämtheit.
Zusammenfassend stelle ich fest dass das vorliegende Gutachten in keiner Weise geeignet ist eine Ablehnung der Kostenübernahme zu begründen. Es enthält sachliche sowie fachliche Fehler und wurde zudem auf einer unvollständigen Dokumentenbasis erstellt. Eine Beschwerde über dieses Gutachten geht der Beschwerdestelle des MDK und dessen Geschäftsführer Herrn Machnik sowie dem Patientenbeauftragten des Landes NRW in kürze zu.
Von Seiten der BKK hätte hier zwingend eine Prüfung des Einzelfalls vorgenommen werden müssen, da es sich hier um ein Gutachten nach Aktenlage handelt. Gerade in Hinblick auf den nicht ordnungsgemässen Verlauf des Antragsverfahren von Seiten der BKK ( wichtige Unterlagen wurden nicht weitergeleitet, Fristversäumung ohne Angabe von Gründen) hätte die Sachbearbeiterin den Fall genauer prüfen und von ihrem eigenen Ermessensspielraum Gebrauch machen müssen, anstatt sich blind auf das offensichtlich mangelhafte Gutachten des MDK zu verlassen. Ich verweise hier auf die Amtspflicht der Krankenkasse.
Ich fordere Sie daher auf, den Sachverlauf erneut zu prüfen.
[series]
Aleks
3. Januar 2014 @ 09:45
Hm Oo
Werde aus dem irgendwie nicht wirklich schlau. Das mit “Basal und Korrektur” fand ich ja schon recht witzig (die wissen scheinbar selber nicht, was sie da schreiben :D). Das mit den 60 g KH und dem 183er Wert konnte ich persönlich nachvollziehen, alles, was danach kam, aber irgendwie nicht so Oo
Das lustigste an der Sache ist ja, dass, wenn du nicht im Ziel- Bereich bist, sofort davon ausgegangen wird, du würdest dich nicht an dein Schema halten. Klar, man ist ja auch IMMER Schuld, wenn der BZ mal ausreißt, logisch.
Bin gespannt, was die bei mir dann irgendwann sagen, ich werd dir das jedenfalls zukommen lassen 😀 (sofern ich das Gutachten jemals erhalte :D). Lass dich aber nicht unterkriegen! Du besiegst deinen neuen Endgegner mit Sicherheit auch irgendwann, weil sie sich in immer mehr Widersprüchen verstricken! 🙂
sugartweaker
3. Januar 2014 @ 20:06
ja ohne das Tagebuch zu kennen ist das erste Beispiel in der Tat schwer nachzuvollziehen. Aber lies Dir mal das Update durch, dann wirds klar denke ich.
awesome88
5. Januar 2014 @ 22:11
Wirklich krass, wie viel Fehler in dem Gutachten stecken.
Deinen Beschwerdebrief finde ich gut aufgebaut und auch angebracht.
Allerdings befinden sich in deinem Brief auch ganz schön viele Rechtschreib- sowie Grammatikfehler.
Das finde ich etwas ungünstig, wenn man sich über Kompetenzen anderer beschwert.
Vielleicht das nächste Mal jemanden drüber lesen lassen 😉
Viel Erfolg beim Widerspruch!!
sugartweaker
5. Januar 2014 @ 22:26
Hallo Zwenja,
vielen Dank 🙂
Das was hier online steht war auch erst der erste Entwurf, daher sind noch einige Fehler drinnen. Mittlerweile ist alles korrigiert und vor Versand mehrfach gegengelesen worden.
Sebastian
5. Januar 2014 @ 23:06
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man über den Auszug nur noch lachen. Deine Beschwerde ist vollkommen nachvollziehbar und aufgrund so einem Gutachten zu entscheiden ist mehr als nur fahrlässig. Wie kann so jemand Ärztin werden? Wenn man so etwas während des Studiums absondert, geht es einfach nicht weiter, da muss man schon besser lernen, zumal hier offensichtlich jemand ein Gutachten schreibt, der von Diabetes und der zugrundelegenden Therapieform absolut gar keine Ahnung hat.
Stefan
3. Januar 2014 @ 12:53
Also mir geht’s genauso wie Aleks. Die erste Rechnung kann ich nachvollziehen, den Rest nicht wirklich. Traurig ist, dass ein Gutachter in einem Gutachten Begrifflichkeiten oder Einheiten verwechselt. Erzeugt irgendwie den Eindruck, dass da nur wenig Kompetenz dahintersteht.
Ich hatte in der Zwischenzeit auch meine Ablehnung erhalten, man hat mir nach telefonischer Rücksprache aber sofort das Gutachten zukommen lassen, so dass wir den Widerspruch dahingehend formulieren konnten. Die Begründung war zwar professioneller formuliert, ließ aber erkennen, dass der Gutachter sich die Daten nicht eingehend angeschaut hatte, sonst hätte er (oder sie) gewisse Dinge nicht begründen dürfen wie sie letztlich begründet wurden.
Glück für mich. Vor 1 Stunde erhielt ich den Anruf meiner KK, dass die Genehmigung jetzt durch ist.
Ich hoffe und wünsche Dir, dass du mit deinem Widerspruch ebenfalls Erfolg haben wirst.
sugartweaker
3. Januar 2014 @ 20:08
Vielen Dank Stefan und Glückwunsch.
Cordula Wagner
5. Januar 2014 @ 21:55
Hallo,
Wir hatten vor 4 Jahren dasselbe Drama für unseren damals 10jährigen Sohn, allerdings bei einer anderen KK.
Das Gutachten haben wir niemals zu Gesicht bekommen **angry**, und es brauchte 3 Widersprüche um wenigstens die Probephase genehmigt zu bekommen.
Während dieser haben wir die KK gewechselt und jetzt läuft’s.
Nicht aufgeben!
Im Übrigen ist das Gutachten lediglich eine EMPFEHLUNG, die die KK aber stets befolgen. …
LG Cordula
sugartweaker
5. Januar 2014 @ 22:20
Hallo Cordula,
vielen Dank für deinen Kommentar. Dachte bisher immer, dass die sich bei Kindern nicht so anstellen. Gut zu hören dass es letztendlich funktioniert hat. Über einen KK Wechsel habe ich auch schon nachgedacht. Aber auch da bekommt man im Vorfeld nicht genügend Infos was die Prüfung durch den MDK angeht. Habe bereits mit drei Mitarbeitern von ein und derselben KK gesprochen und drei komplett unterschiedliche Antworten bekommen. Und dann ist ja noch die Kündigungsfrist zu beachten. Wie auch immer, ich hab mich vorerst dazu entschieden mich noch ein wenig mit denen rum zuschlagen. Das mit der Empfehlung stimmt, allerdings ist die KK verpflichtet bei Unstimmigkeiten ( und die liegen hier ja zu Hauf vor. Allein schon deshalb weil die KK nicht alle meine Unterlagen zum MDK geschickt hat. ) eine Einzelfallprüfung zu veranlassen. Ich denke, dass es nicht schwer sein wird das aktuelle Gutachten anzufechten. Die Frage ist was kommt dann…… Egal. Man muss halt auch Feindschaften pflegen 🙂
markmann
5. Januar 2014 @ 22:36
Hallo ich kenne das Prinzip erstmal alles Ablehnen der MDK aus eeigener Erfahrung.
Ich habe vor gut einen jahr eine Accu Chek Insulinpumpe bekommen.
Bei mir war das so das Meine Ärztin mir die Pumpe verordnet hatte, zwei wochen später wurde von Accu Chek mitgeteilt das die KK zustimmt und so wurde ein Termin zum Anlegen festgelegt.
Als ich die Pumpe eine woche hatte kam ein Brief der KK das die MDK nicht zustimmt und ich die Pumpe wieder zurück geben muss.
Als Grund wurde in das Schreiben der KK ein föllig aus den Zusammenhang gerissender Satz des Gutachtens zitiert.
Der so föllig unsinnig war.
Dann hat eine Bekannte die bei der KK Arbeitet mir das Gutachten besorgt.
In den Gutachten war ein Haufen Unsinn und Annahmen die mir völlig fremd waren.
So haben ich meine Ärztin jewals ein Widerspruch eingelegt.
Dann wurde die Probezeit und schlussendlich die Pumpe genehmigt.
Ich hatte warscheilich ein bisschen Glück das ich jemanden kenne, aber meiner Meinung nach ist das ganz klar eine Masche der MDK und das nicht nur bei Insulinpumpen.
So nach den Motto der Patient hat bald bestimmt keine Lust sich zu wehren und pfeift auf sein Hilfsmittel.
Ich finde es allgeim eine Frechheit denn die Patienten beantragen in Augen des MDK nur aus lust und laune Hilfsmittel.
Einige Patienten bekommen auch Ängste und trauen sich nicht weiter zu machen.
Mein Fazit
Widerspruch Widerspruch Widerspruch irgendwann bekommt man das Lebensnotwendige Hilfsmittel spätestens wenn es zur einer Verhandlung kommt.
Denn erstmal bewilligt fragt keiner mehr nach !!!!!
Alles gute wird schon 🙂
Daniela Brauer-Scherf
6. Januar 2014 @ 18:22
Das ist LEIDER der Alltag! Auch ich habe versucht mich in diese Texte hineinzulesen/denken. Es liegt klar auf der Hand. Die dame hat sich kein bischen in die Thematik hineingedacht – ob aus Unwissenheit oder weil sie generell alles ablehnen soll – von der WC-Erhöhung über Pumpe bis Pflegebett – möchte ich da nicht unterstellen. Ich konnte dein Verhalten jedenfalls nachvollziehen, obwohl ich deinen Alltag und das ganze Drum-herum nicht kenne. Jedoch bin ich auch in der glücklichen Lage, auch über den Tellerrand zu sehen und überlege und unterstelle nicht ungerechtfertigt. Interessant war, in deinem Schreiben dann meine Gedankengänge aufzufinden, z.Bsp., dass vielleicht bei so hohem BZ und niedriger Korrektur evtl. schon Bewegung eingeplant war – also völlig nachvollziehbar – wenn man sich wirklich über den Betroffenen Gedanken macht.
Einspruch hilft meistens oder vielleicht sogar ein Kassenwechsel, wenn so kein Vorankommen ist.
Ich drücke die Daumen!
sugartweaker
6. Januar 2014 @ 19:53
Hallo Daniela,
ja das ist mittlerweile der Tenor aller die sich das Gutachten mal zu Gemüte geführt haben. Interessant ist auch die Tatsache dass mein Doc von der KK bisher über gar nichts informiert wurde, bzw. überhaupt mal kontaktiert wurde.
Das oben zitierte Schreiben ist jedenfalls raus an die KK, den MDK, und den Patientenbeauftragten NRW. Mal sehen was jetzt passiert.
Aleks
15. Januar 2014 @ 18:34
Also, ich nochmal.
Ich versteh die Rechnung trotzdem nicht. Du spritzt also für 12 Gramm Kohlenhydrate 1,5 IE. Wenn du jetzt 60 g KH zu dir nimmst und dafür 9 IE spritzt, dann stimmt doch da was nicht. Nach meiner Rechnung dürftest du dafür doch dann nur 5 * 1,5 = 7,5 IE spritzen (lassen wir mal BZ Wert und Korrektur und das alle außen vor). Und bei 40 g KH 5 IE und nicht 8 IE Oo Ich bin einfach gerade ein bisschen verwirrt wegen der Rechnungen. Hat aber nichts damit zutun, dass ich die MDK Menschen eh nicht leiden kann, weil das meistens reine Willkür ist.
Ich hoffe einfach so sehr, dass es bei dir klappt und dass du (hoffentlich) nicht so lange kämpfen musst. Aber wenn, du weißt ja, wir in der #doc halten zusammen und du wirst immer Rückhalt von Gleichgesinnten finden 🙂
sugartweaker
15. Januar 2014 @ 19:01
Hallo Aleks,
wenn du noch im (mittlerweile überholten und seit 2010 abgeschafften) BE Modus rechnest, hast du natürlich Recht. Hier wird eine BE mit 12 Gramm Kohlenhydraten definiert.
Ich berechne aber nach KE und diese sind mit 10 Gramm Kohlenhydraten definiert. Demnach hätte ich bei 40 Gram KH und Faktor 1,5 6IE spritzen müssen als Mahlzeitenbolus. Dazu käme dann noch die Korrektur des Ausganswertes von 168 mg/dl mit 2IE (okay genauer gesagt 1,7 IE aber die kann mein Pen nicht) und schon passt es mit den 8 IE.
Aleks
15. Januar 2014 @ 19:11
Aaaaah, es werde Licht 😀 Tut mir Leid, hätte auch drauf kommen können! Die gute Frau hat aber noch weniger geschnall als ich 😀